Luftraumstruktur Deutschland — von Klasse A bis G in einem Bild
Welche Luftraumklassen gibt es in Deutschland, was darfst du dort als VFR-Pilot, und wo ist Funk Pflicht?
Redaktionell verantwortlich: Christian Kirsch, Flytalk.ai.
Die deutsche Luftraumstruktur folgt der ICAO-Klassifizierung A bis G. Klasse A und B kommen in Deutschland praktisch nicht vor. Für VFR-Piloten relevant sind Klassen C, D, E, F (kein deutscher VFR-Bezug) und G.
Klasse C
- Üblicherweise ab FL100 aufwärts (kontrollierter IFR-Verkehr).
- VFR-Einflug nur mit Freigabe.
- Funk- und Transponderpflicht.
- Mindestsicht und Wolkenabstände gelten.
Klasse D (CTR)
- Kontrollzonen um Verkehrsflughäfen — vom Boden bis zu einer definierten Höhe.
- Einflug nur mit ATC-Freigabe.
- Funk- und Transponderpflicht.
- Mindestsicht 5 km, Wolkenabstand 1500 m horizontal, 300 m vertikal.
Klasse E
- Größter Anteil des deutschen unteren Luftraums (1000 ft AGL bis FL100).
- VFR-Flug ohne Freigabe möglich.
- Keine Funkpflicht (außer in RMZ).
- Sichtflug-Mindestbedingungen wie Klasse D.
Klasse G
- Vom Boden bis 1000 ft AGL (in einigen Bereichen bis 1700 ft).
- VFR-Flug ohne Freigabe.
- Keine Funkpflicht.
- Niedrigere Mindestsicht: 1500 m unterhalb 3000 ft.
RMZ und TMZ — Sonderregelungen in Klasse E und G
- RMZ (Radio Mandatory Zone) — Funkpflicht beim Einflug, aber keine Freigabe nötig.
- TMZ (Transponder Mandatory Zone) — Transponderpflicht, aber keine Funkpflicht.
Beide werden auf der ICAO-Karte gestrichelt dargestellt und sind in den AIP Deutschland ENR 1.4 dokumentiert.
Tipps für die Prüfung
- Lerne nicht die Klassen-Buchstaben auswendig, sondern die Merkmale (Funk/Frei, Mindestsicht, Wolkenabstand).
- RMZ und TMZ werden gerne verwechselt — RMZ = Radio (Funk), TMZ = Transponder.
- Übergang Klasse E zu C ist häufig in 10000 ft NN — nicht mit der Übergangshöhe (Übergang von QNH zu Standard) verwechseln.
Quellen
- AIP Deutschland ENR 1.4
- LuftVO § 6
- SERA.5005