Luftraumstruktur Deutschland — von Klasse A bis G in einem Bild

Welche Luftraumklassen gibt es in Deutschland, was darfst du dort als VFR-Pilot, und wo ist Funk Pflicht?

Redaktionell verantwortlich: Christian Kirsch, Flytalk.ai.

Die deutsche Luftraumstruktur folgt der ICAO-Klassifizierung A bis G. Klasse A und B kommen in Deutschland praktisch nicht vor. Für VFR-Piloten relevant sind Klassen C, D, E, F (kein deutscher VFR-Bezug) und G.

Klasse C

  • Üblicherweise ab FL100 aufwärts (kontrollierter IFR-Verkehr).
  • VFR-Einflug nur mit Freigabe.
  • Funk- und Transponderpflicht.
  • Mindestsicht und Wolkenabstände gelten.

Klasse D (CTR)

  • Kontrollzonen um Verkehrsflughäfen — vom Boden bis zu einer definierten Höhe.
  • Einflug nur mit ATC-Freigabe.
  • Funk- und Transponderpflicht.
  • Mindestsicht 5 km, Wolkenabstand 1500 m horizontal, 300 m vertikal.

Klasse E

  • Größter Anteil des deutschen unteren Luftraums (1000 ft AGL bis FL100).
  • VFR-Flug ohne Freigabe möglich.
  • Keine Funkpflicht (außer in RMZ).
  • Sichtflug-Mindestbedingungen wie Klasse D.

Klasse G

  • Vom Boden bis 1000 ft AGL (in einigen Bereichen bis 1700 ft).
  • VFR-Flug ohne Freigabe.
  • Keine Funkpflicht.
  • Niedrigere Mindestsicht: 1500 m unterhalb 3000 ft.

RMZ und TMZ — Sonderregelungen in Klasse E und G

  • RMZ (Radio Mandatory Zone) — Funkpflicht beim Einflug, aber keine Freigabe nötig.
  • TMZ (Transponder Mandatory Zone) — Transponderpflicht, aber keine Funkpflicht.

Beide werden auf der ICAO-Karte gestrichelt dargestellt und sind in den AIP Deutschland ENR 1.4 dokumentiert.

Tipps für die Prüfung

  • Lerne nicht die Klassen-Buchstaben auswendig, sondern die Merkmale (Funk/Frei, Mindestsicht, Wolkenabstand).
  • RMZ und TMZ werden gerne verwechselt — RMZ = Radio (Funk), TMZ = Transponder.
  • Übergang Klasse E zu C ist häufig in 10000 ft NN — nicht mit der Übergangshöhe (Übergang von QNH zu Standard) verwechseln.

Quellen

  • AIP Deutschland ENR 1.4
  • LuftVO § 6
  • SERA.5005

Amtliche Referenzen